AGB

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Auftrage, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier- mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Allgemeines

  1. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
  2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich bei schlechten Wetterverhältnissen (Regen, Schnee etc.) um eine indoor – Foto Location zu kümmern.
  4. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheber- rechts Gesetz handelt.
  5. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
  6. Der Fotograf darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).
  7. Die Auslieferung des Bildmaterials findet innerhalb von ca. 3 Monaten auf postalischem Wege statt.

III. Honorare / Zahlungsbedingungen / Reservierungsgebühr

  1. Das vereinbarte Honorar, ist am Tag des Auftrages vollständig in bar zu leisten.
  2. Der Fotograf verlangt eine Reservierungsgebühr in Höhe von 200€, um den Wunschtermin des Auftraggebers verbindlich zu reservieren.
  3. Verzögert sich die Durchführung oder das abschließen des Auftrages (Verspätung) aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder Infolge höherer Gewalt, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung von 150€ für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

IV. Rücktritt aus dem Vertrag durch den Auftraggeber

  1. Möchte der Auftraggeber nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, so steht dem Fotografen folgendes Ausfallhonorar zu:
  • Stornierung ab dem 15. Tag nach Vertragsvereinbarung 50% der vereinbarten Gesamtsumme.
  • Stornierung weniger als 4 Monate vor dem Fototermin 80% der vereinbarten Gesamtsumme.

 

Corona Sonderregelung

Sollte wegen einer Corona Schutzverordnung die Schließung der Hochzeitslocations, Standesämter, Kirchen & Eventlocations beschlossen werden und aufgrund dessen das Fotoshooting nicht stattfinden können, gilt folgende Sonderregelung:

Es werden keine Stornogebühren einbehalten. Diese Sonderreglung ist ausschließlich auf Corona bedingte Schließungen anwendbar.

VI. Haftung

  1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von

Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

  1. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  2. Gegen den Fotografen gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung
von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht
worden ist. Die

Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit großer Sorgfalt.
Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsstörungen etc. (auch von

Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig
aufgrund höherer

Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Auftraggeber erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt.
Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Die Anzahlung für den Fototermin wird dann zurückerstattet.

VII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  4. Diese AGB gelten ab dem 01.01.2021. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.